LEISTUNGSOPTIMIERUNG FÜR Skoda Octavia 1Z 2.0 TDI Handschalter | 550,00 EURO
Der Softwareoptimierung in Deutschland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn der Einbau des Chips (Softwareoptimierung) nicht unverzüglich von einen Sachverständigen abgenommen wird !
- Fahrzeug darf ohne Abnahme nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
- Betriebserlaubnis vom Fahrzeug entfällt.
- Versicherungsschutz nicht gegeben.
- Herstellergewährleistung auf die Betroffenen Teile entfällt.
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